McKinsey und Gschmäckle

SENAT Vergaberechtler sagt, Auftragsvergabe ohne Ausschreibung verstößt gegen Gesetz

Die Beauftragung von McKinsey durch die Senatskanzlei sorgt weiter für Wirbel. Die Beraterfirma soll für 238.000 Euro helfen, einen „Masterplan Integration“ zu erstellen. In der MDR-Sendung „Fakt“ sagte am Dienstag der Direktor des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung, Jan Ziekow, dass der Auftrag ohne Vergabeverfahren vergeben worden sei, sei ein „Verstoß gegen Haushaltsrecht“. Zudem, kritisierte die grüne Abgeordnete Canan Bayram am Donnerstag gegenüber der taz, sei völlig unklar, wofür McKinsey das Geld bekomme. Denn Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD), die die Federführung beim „Masterplan Integration“ hat, sagte kürzlich im Arbeitsausschuss, für ihr Haus habe sie keinen Bedarf an Beratungsleistung. „Was machen die eigentlich?“, fragt Bayram.

Mitte Februar hatte der Senat den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses über den Auftrag an McKinsey informiert. Die Beraterfirma ist bereits seit September unentgeltlich für das skandalgeschüttelte Lageso tätig, im Januar wurde der McKinsey-Mann Sebastian Muschter kommissarischer Leiter des Amtes. Vor diesem Hintergrund, finden Oppositionspolitiker, habe die Auftragsvergabe ein „Gschmäckle“, wie die Linkenpolitikerin Elke Breitenbach sagte.

Das sieht die Sprecherin des Regierenden Bürgermeisters, Daniela Augenstein, anders. Der Auftrag habe nichts zu tun mit dem „pro bono“-Arbeiten für das Lageso, sagte sie der taz. McKinsey habe schlicht die benötigte Expertise aufgrund seiner Beratungstätigkeiten für die schwedische Regierung und das Bundesamt für Migration. Auftrag sei, der Senatskanzlei bei der Koordination des Masterplans zu helfen, an dem viele Verwaltungen beteiligt seien. „Das ist eine riesengroße Aufgabe“, so Augenstein, der Plan werde „sehr umfassend“ – und McKinsey habe zum Beispiel Datenmaterial, um Prognosen zu Flüchtlingszahlen zu machen.

Zum Vorwurf, der Senat habe Vergaberecht missachtet, erklärte Augenstein, die Grenze, ab der ausgeschrieben werden müsse, sei 207.000 Euro netto – da liege man drunter. Zudem sei die freihändige Vergabe inhaltlich begründet, „wenn man weiß, dass man das nur bei einem Anbieter finden kann“. SUM