1,8 Millionen Euro für Anwälte

BERLIN dpa | Das Bundesfinanzministerium hat in der Amtszeit des Ex-Ministers und jetzigen SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück zwischen November 2005 und Oktober 2009 rund 1,8 Millionen Euro Beraterhonorar an die Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer gezahlt. Sie hatte am Gesetz zur Bankenrettung mitgewirkt. Die Höhe teilte das Ministerium erst mit, nachdem die Bild die Information eingeklagt hatte. Nach Ausscheiden aus dem Ministeramt behielt Steinbrück 2011 einen Vortrag bei Freshfields, er erhielt 15.000 Euro Honorar.