Mehr Anspruch auf Wohngeld

Hilfe Gesetzesreform verdoppelt die Zahl der Haushalte, die infrage kommen

„Der Senat spart Geld auf dem Rücken der Betroffenen“

Heike Sudmann, Die Linke

Seit Januar haben mehr Menschen Anspruch auf einen Zuschuss zu den Wohnkosten. Die Bezirksämter erwarten, dass sich die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beantragen können, verdoppelt. Das antwortete der Senat auf eine Anfrage der Bürgerschaftsabgeordneten Heike Sudmann von der Linken.

Grund für die Zunahme ist eine Reform des Wohngeldgesetzes, die zum Jahreswechsel in Kraft trat. Sie erhöhte die Grenzen für die Miete und das Haushaltseinkommen, bis zu denen Wohngeld beantragt werden darf. Auch die Zuschüsse selbst wurden erhöht. Zuvor war die Zahl der Wohngeldempfänger stark zurückgegangen. 2011 empfingen in Hamburg rund 15.000 Haushalte die Leistung, 2015 nur noch rund 9.000.

Sudmann fordert „eine Informationskampagne der Behörden, damit der Senat nicht weiter Geld auf dem Rücken der Betroffenen einspart“. Momentan gibt es eine Broschüre der Bezirksämter, Erklärungen auf deren Internetseiten und Beratungen für potenziell Berechtigte. Der Linken genügt das nicht. Sudmann findet, es sollten „auch die Haushalte, die in den letzten Jahren aufgrund geringfügiger Überschreitungen der Einkommensgrenzen kein Wohngeld mehr erhalten haben, über die neue Rechtslage informiert werden“.

Das Angebot des Wohngeldes richtet sich vor allem an GeringverdienerInnen. Aber auch SchülerInnen, die nicht bei ihren Eltern wohnen und Studierende ohne Bafög-Anspruch können von diesem Recht Gebrauch machen.

Ob und wie viel Wohngeld jemand bezieht, richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt. Außerdem spielen das Haushaltseinkommen, die Höhe der Miete und die Mietstufe der jeweiligen Stadt eine Rolle. Die Mietstufe orientiert sich daran, wie hoch die durchschnittliche Miete vom gesamtdeutschen Durchschnitt abweicht.

Hamburg ist in die sechste und damit höchste Mietstufe eingeteilt. Dadurch liegt die zulässige Höchstmiete bei 633 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt. Vor der Reform waren es lediglich 501 Euro. Zu diesem Betrag zählen die Kaltmiete, Kosten für Wasser, Müll- und Abwasserentsorgung sowie Treppenhausbeleuchtung. All diese Punkte müssen im Mietvertrag festgehalten sein.

Das zulässige Höchsteinkommen liegt bei 1.170 Euro Netto. Ob sich ein Antrag lohnt, kann man im Internet mit einem Wohngeldrechner selbst herausfinden. Der schätzt auch die Höhe des Zuschusses. LSH