Doppelter Irrtum führte zur Kollision

Zugunglück Staatsanwaltschaft prüft nach dem Eisenbahnunfall bei Bad Aibling Notruf-Fehler

Bergungsarbeiten im Februar bei Bad Aibling Foto: Amélie Sachs/dpa

BERLIN afp/dpa | Ein doppelter Fehler des Fahrdienstleiters im Stellwerk hat nach Angaben des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU) offenbar das schwere Zugunglück von Bad Aibling mit elf Toten ausgelöst. Der 39-jährige Fahrdienstleiter habe zunächst die eingleisige Strecke für zwei Züge gleichzeitig freigegeben, sagte Herrmann. Anschließend habe er auch noch einen Warnfunkspruch an die Lokführer versehentlich falsch abgesetzt.

Demnach drückte der Mann die falsche Taste, sodass seine Funknachricht statt an die Lokführer an die anderen Fahrdienstleiter in der Umgebung gesendet wurde. „Es war eine ganz besonders tragische Verkettung von gleich zwei Fehlleistungen“, sagte Herrmann der Bild-Zeitung.

Die für die Ermittlungen zuständige Staatsanwaltschaft in Traunstein äußerte sich zurückhaltend zu der Darstellung des Ministers. „Eine abschließende Bewertung ist nach wie vor nicht möglich. Es liegen noch nicht alle Ermittlungsergebnisse vor“, teilte die Behörde am Dienstag mit. Eine „Fehlbedienung“ der Funkgeräte sei allerdings Gegenstand der Ermittlungen. Anhaltspunkte für rein technische Ursachen bei Gleis- oder Signalanlagen oder in den kollidierenden Zügen hätten sich nicht ergeben. „Deshalb steht nach wie vor menschliches Versagen etwa des zuständigen Fahrdienstleisters im Mittelpunkt der Ermittlungen.“

Der Bild-Zeitung zufolge meldeten sich nach dem Funkruf die anderen Fahrdienstleiter bei dem Verantwortlichen, der seinen Fehler bemerkte und dann eine zweite Alarmmeldung an die beiden aufein­ander zurasenden Zügen absetzte. Diese Meldung erreichte sie aber nicht rechtzeitig. „Wäre der erste Funkspruch bei den Lokführern angekommen, hätte das Unglück womöglich noch verhindert werden können“, sagte Herrmann.

Auch in diesem Punkt äußerte sich die Staatsanwaltschaft vorsichtiger. Im Rahmen der Untersuchung „wird auch die Frage zu klären sein, ob bei richtiger Abwicklung des Notrufs die Züge noch hätten zum Stehen gebracht werden können“, teilte sie mit.

„Es liegen noch nicht alle Ermittlungs­ergebnisse vor“

Staatsanwaltschaft Traunstein

Bei dem Zugunglück am 9. Februar waren zwei Regionalzüge der Bayerischen Oberlandbahn auf der Strecke von Holzkirchen nach Rosenheim zusammengeprallt. 11 Menschen starben, 85 wurden verletzt. Das Bahnunglück gilt als eines der schwersten in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit Längerem wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den Fahrdienstleiter.