Prophylaxe Einsperren

Vogelgrippe: Besitzer für Stallpflicht verantwortlich. In der Stadt steigt Nachfrage nach regulärer Grippeimpfung

Ab morgen sind auch die Geflügelhalter in Hamburg verpflichtet, die bundesweit geltende Stallpflicht umzusetzen. Die Bundesregierung hatte nach Auftreten der Vogelgrippe bei Moskau angeordnet, dass Halter von Geflügel frei laufendes Federvieh bis zum 15. Dezember wegsperren müssen.

Die Umsetzung dieser Anordnung verantworten die Halter selbst, sagte Hartmut Stienen, Sprecher der Hamburger Gesundheitsbehörde. Der Behörde seien einige Hundert Hennen im Stadtgebiet gemeldet, die einigen wenigen professionellen Züchtern gehörten. Zudem besäßen einige Hobbyhalter kleinere Bestände.

Für alle Halter hat die Behörde ein neues Merkblatt herausgegeben: Künftig sind Geflügelzüchter, ob Freizeithalter oder Profis, dazu verpflichtet, ihre Bestände einmal im Monat tierärztlich untersuchen zu lassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Einen Ausbruch der Vogelgrippe zu melden, dazu verpflichtet bereits heute das Tierseuchengesetz.

Derweil steigt nach Auskunft von Reinhard Hanpft, Geschäftsführer der Hamburger Apothekerkammer, in der Hansestadt die Nachfrage nach Schutzimpfungen gegen Influenza. „Die Verbraucher scheinen da etwas zu vermischen.“ Diese Impfung wirke ausschließlich bei der normalen Grippe. Gegen die Vogelgrippe lasse sich ohnehin nicht medikamentös vorbeugen. Die prophylaktische Einnahme des Medikaments Tamiflu nennt auch Behördensprecher Stienen „sinnlos“ und verweist auf Resistenzen und die Kosten.

Verwundert ist Hanpft zudem darüber, dass das verschreibungspflichtige Tamiflu überhaupt von Privatleuten in Apotheken nachgefragt werde. Offenbar verordneten Ärzte das Medikament, ohne dass die Krankheit aufgetreten ist. „Ein sehr unübliches Vorgehen“, findet Hanpft. Christine Jähn