Patient wird bestraft

Bewährung Ralf C. kiffte zur Schmerzlinderung und wird verurteilt

Den Richter überzeugten seine Argumente nicht: Arthrosepatient Ralf C., der nach eigenen Angaben zur Schmerzlinderung kiffte, ist am Freitag zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Obwohl das Amtsgericht Barmbek anders als der Staatsanwalt davon ausgeht, dass Ralf C. Marihuana nicht zum Handel, sondern zur Eigentherapie und Schmerzlinderung konsumieren wollte, verurteilte es den Schmerzpatienten wegen unerlaubten Herstellens von Betäubungsmittel.

Ralf C. leidet, wie die taz berichtete, seit 2009 an einer akuten schmerzhaften Arthritis und Arthrose. Andere Schmerzmittel halfen ihm nicht, das synthetische Opiat Tilidin, was er zuletzt bekommen und abgesetzt hat, macht abhängig. Deshalb schritt er 2013 zur Selbsthilfe, baute Cannabis-Pflanzen an und rauchte zehn bis 15 Joints pro Tag. Wege legal an das schmerzstillende Marihuana zu gelangen, gab es für ihn nicht: Für fünf Gramm auf Rezept in der Apotheke zahlt man 120 Euro, die von der Krankenkassen nicht getragen werden – die Kosten sind also zu hoch. Ein Antrag beim Bundesamt für Arzneimittel zu stellen, sei bis diesen Mittwoch „chancenlos“, sagt Ralf C.: „Das ist, als wenn ich in der Badehose den Mount Everest besteigen wollte.“

Am Mittwoch hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil das Bundesamt verpflichtet, Schmerzpatienten den privaten Anbau von Cannabis zu medikamentösen Behandlung zu erlauben. Deshalb hatte auch Cs. Anwältin Alexandra Wichmann in ihrem Plädoyer vor dem Hintergrund der veränderten Rechtslage gefordert, nur eine Verwarnung auszusprechen. Das Gericht befand aber anders. Die Anwältin legt gegen das Urteil Berufung ein. Kai von Appen