Rechtlich fragliche Bildung

UNI Die Akkreditierung von Studiengängen entsprechen nicht der Verfassung

Die Art und Weise, wie in Hamburg Studiengänge auf ihre Qualität hin geprüft werden, ist rechtlich problematisch. Darauf weist die parteilose Abgeordnete Dora Heyenn hin. Anlass ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar, dass die Akkreditierung von Studiengängen in Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig erklärte, da sie nicht vereinbar mit Wissenschaftsfreiheit und Demokratieprinzip sei. Bis Ende 2017 muss NRW sein Gesetz ändern.

Doch auch in Hamburg müssen Studiengänge seit 2004 von privaten Agenturen auf ihre Qualität überprüft werden, die ihrerseits durch eine Stiftung, den „Akkreditierungsrat“, kontrolliert werden. Davon versprachen sich die Länder weniger Bürokratie. Eine Hoffnung, die nicht erfüllt wurde. Das Verfahren gilt als aufwendig und teuer. Zudem sind etliche Studiengänge noch nicht geprüft worden. Die Agenturen machen auch Vorgaben zur Zusammensetzung der Lehrpläne.

Dem Bundesverfassungsgericht ist hier der Einfluss des Gesetzgebers zu gering. Es fehlten gesetzliche Regelungen, etwa zur Beteiligung der Wissenschaft. Dem Akkreditierungsrat seien wesentliche Entscheidungen überlassen, dieser eröffne wiederum den Agenturen „sehr weitreichende Spielräume“.

In einer Anfrage von Heyenn räumt der Senat ein, dass auch Hamburg sein Gesetz ändern muss. Heyenn mahnt nun, die grüne Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank müsse „dringend aktiv werden“ und auch Lehrende, Studierende und Bürgerschaft beteiligen. Fegebank müsse zeigen, ob sich die Betreuungsrelation künftig verbessert. KAJ