VERFASSUNGSGERICHT
: Kein Elterngeld für Geduldete

KARLSRUHE | Geduldete Ausländer bleiben weiterhin ausnahmslos vom Elterngeld ausgeschlossen. Das ergibt sich aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter verwarfen eine Vorlage des Bundessozialgerichts, das die entsprechende Vorschrift im Elterngeldgesetz für verfassungswidrig hielt. Das oberste Sozialgericht meinte, die Bestimmung benachteilige geduldete Ausländer ohne sachlichen Grund. (dapd)