ALTERSGRENZE IN BAYERN
: Bürgermeister müssen in Pension

MÜNCHEN | Hauptamtliche Bürgermeister und Landräte dürfen in Bayern auch künftig mit Erreichen des Pensionsalters nicht mehr zur Wahl antreten. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof verwarf am Mittwoch eine Klage gegen die geltende Regelung. Die Richter entschieden, dass die hauptberuflichen Rathauschefs und Landräte wie schon bisher nicht mehr kandidieren dürfen, wenn sie das Rentenalter erreicht haben. Der mit 74 Jahren älteste Landtagsabgeordnete Peter Paul Gantzer (SPD) wollte die Grenze kippen. (dpa)