Zeitarbeitsfirma als „Sozialpolizei“?

DATENSCHUTZ Doppelte Panne: Eine Bremer Zeitarbeitsfirma übermittelte der Hartz IV-Behörde illegal Bewerberdaten. Die wurden dort bedenkenlos gespeichert. Für den Erwerbslosenverband kein Einzelfall

Dass der Mann gar keine Leistungen beantragt hatte, fiel auch der Bagis nicht auf

Arbeitsangebote darf man nicht ablehnen: Diese Auffassung vertrat offenbar ein Mitarbeiter der Bremer Niederlassung der Zeitarbeitsvermittlung Runtime. Er meldete die Daten eines nicht vermittelten Erwerbslosen an die Bagis, wie die Hartz IV-Behörde in Bremen heißt. Dass dieser bei der Bagis gar keine Leistungen beantragt hatte, fiel auch der Bagis selbst nicht auf: Sie speicherte die von Runtime übermittelten persönlichen Daten ohne weitere Umstände.

Der konkrete Sachverhalt wird von keiner Seite bestritten. „Das hätte nicht passieren dürfen“, betont Runtime-Geschäftsführer Rainer Anthony gegenüber der taz. Sein vielfach zertifiziertes Unternehmen sei seit 20 Jahren am Markt, ohne dass Vergleichbares vorgekommen sei. Auch die Bagis beteuert, solche Hinweise weder zu erbitten noch zu verwenden. Wie also wurde aus der einfachen Panne eine doppelte? „Bei 814 Mitarbeitern mit einer bekanntlich hohen Fluktuation werden eben Fehler gemacht“, sagt Bagis-Sprecherin Angela Wessel.

Der Bremer Erwerbslosenverband vermutet hinter der Panne ein System. Es sei „unerträglich“, wenn sich eine Zeitarbeitsfirma als „Sozialpolizei“ aufspiele und vermeintliche SozialbetrügerInnen „auf Verdacht“ anschwärze. Wer „mit der Not der Erwerbslosen Geschäfte“ mache, brauche ein Klima, das diesen Menschen „ein Gefühl der totalen Überwachung“ vermittle. Nur dann seien sie bereit, „jede schlecht bezahlte und weitgehend rechtlose Arbeit“ anzunehmen.

Demgegenüber sprechen sowohl die Bagis als auch Runtime von einem Einzelfall. Derzeit sei man mit der Ursachenforschung befasst, sagt Anthony, anschließend würden „geeignete Maßnahmen“ ergriffen. Vermutlich habe sich ein Mitarbeiter bei der Vielzahl der zu bearbeitenden Vermittlungsfälle schlicht vertan. Denn nach wie vor gelte: In Bezug auf Arbeitssuchende, die vom Amt geschickt werden, müsse die Zeitarbeitsfirma bei der Bagis Meldung machen.

Henning Bleyl