Anja Krüger über das Online-Vergleichsportal Check24
: Armutszeugnis für die Politik

Wenn ausgerechnet Versicherungsvertreter vor Gericht mehr Verbraucherschutz durchsetzen, läuft etwas ziemlich schief. Genau das ist gestern in München geschehen: Auf eine Klage des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute hin hat das Landgericht München geurteilt, dass der Onlinevermittler Check24 für Kunden deutlich als Versicherungsmakler erkennbar sein muss.

Das ist kein unwichtiges Detail. Denn mit diesem Hinweis wird für Verbraucher erkennbar, dass das Portal nicht ins Lager der nichtkommerziellen Verbraucherschützer gehört, sondern Geld für die Vermittlung vom Versicherer bekommt. Vielen Nutzern ist das nicht klar. Die Portale nehmen den klassischen Versicherungsvertretern immer mehr Geschäft weg – und das ist auch der Grund, warum deren Berufsverband gegen Check24 geklagt hat.

Dass die Vertreter und nicht die Aufsichtsbehörden oder der Verbraucherschutzminister mehr Offenheit bei der Geschäftemacherei im Internet erzwingen, ist ein Armutszeugnis für die Politik. Denn den Versicherungsvertretern geht es nur darum, den Portalbetreibern so viel zu schaden, wie es geht. Mit Verbraucherschutz hat das nichts zu tun.

Den zu verbessern ist aber für Versicherungskunden offline und online dringend nötig. Keine Branche ist so intransparent und hat gleichzeitig eine so wichtige Schutzfunktion. Oft genug bekommen Kunden nicht den Versicherungsschutz, den sie abgeschlossen zu haben glauben, und stellen das im Ernstfall erst fest, wenn es zu spät ist. Ein Grund dafür ist, dass Vermittler ihnen gerne das verkaufen, was hohe Provisionen bringt.

Der Gesetzgeber muss die Position der Kunden stärken – und das beginnt beim Abschluss einer Police. Ein erster Schritt wäre es, dass bei jedem Abschluss Kunden exakt erfahren, wie viel Euro genau der Verkäufer bekommt – egal ob er virtuell oder aus Fleisch und Blut ist.

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