Krankengeld trotz Beitragsrückstand

MAINZ dpa ■ Wer in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert ist, hat auch dann Anspruch auf Krankengeld, wenn er mit seinen Beiträgen im Rückstand ist. Nach dem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz gilt eine Ausnahme nur, wenn die Krankenkasse nachweisen kann, dass der Betroffene von vornherein seine Beiträge nicht zahlen wollte. Das Gericht hob mit seinem grundlegenden Urteil eine Entscheidung des Sozialgerichts Koblenz auf und gab der Klage eines Versicherten gegen seine gesetzliche Krankenkasse statt. Die Kasse habe die betrügerische Absicht des Selbstständigen nicht nachgewiesen. Daher sei sein Beitritt rechtlich wirksam. (Az.: L 1 KR 54/04)