Gerechtigkeit bei Weihnachtsgeld

ERFURT afp ■ Beim Weihnachtsgeld dürfen Unternehmen Arbeiter nur dann gegenüber Angestellten benachteiligen, wenn sie hierfür einen sachlichen Grund haben. Diesen müssen die Arbeitgeber auch untermauern können, urteilte gestern das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Damit gab es einem Arbeiter einer Leichtmetallgießerei in Bayern Recht. Wie seine 150 Arbeiterkollegen hatte er 2002 ein Weihnachtsgeld von 55 Prozent seines monatlichen Lohns bekommen, die 70 Angestellten dagegen ein volles Monatsgehalt, um sie stärker an das Unternehmen zu binden (Az.: 10 AZR 640/04).