Planvoll gemordet

Mord im Maritim: Gericht verurteilt Ehemann zu 13 Jahren Haft. Sein argloses Opfer erstach er von hinten

bremen taz ■ Wenn Michael M. aus der Haft frei kommt, ist seine heute sechsjährige Tochter vielleicht erst 15 Jahre alt, sein Sohn 19. Ein beklemmender Gedanke. Denn Michael M. wurde gestern wegen heimtückischen Mordes an seiner Ehefrau, der Mutter der Kinder, zu 13 Jahren Haft verurteilt. Zuvor hatte er die Frau monatelang voll Hass und Rache psychisch fertig gemacht und die Kinder „im Ehekrieg planvoll als Waffe missbraucht“, so gestern der Vorsitzende Richter im Landgericht, Harald Schmacke. Offenbar hatte der Angeklagte noch nach der Tat Kontakt zu den Kindern verlangt – die versteckt bei verschiedenen Familien leben.

Vor sieben Monaten, im März 2005, hat Michael M. seine von ihm seit Monaten getrennte Ehefrau, „unter Umständen getötet, die ihn zum Mörder machen“, so das Gericht bei der Urteilsbegründung. Er habe, als er keinen Killer fand, die Arglosigkeit des Opfers am Arbeitsplatz planvoll ausgenutzt und die wehrlose Direktionsassistentin von hinten heimtückisch erstochen. Für einen anderen Tathergang gebe es keinen Anhalt, schloss die Kammer die von der Verteidigung geltend gemachte Affekthandlung aus. Vielmehr habe der Mann sich mit dem blanken Messer in der Tasche an einem Stoffpferd der Kinder und an einem Stuhl „in Wut gebracht“.

„Corinna M. hatte Angst, getötet zu werden“, rief der Richter gestern Zeugenaussagen in Erinnerung. Doch reichte der Schutz von FreundInnen und Familie nicht, um die anfangs verzweifelten, später zunehmend rachsüchtigen Übergriffe des Mannes zu verhindern. Dass ein Verdener Familienrichter dem nachstellenden Vater Anfang März noch das Besuchsrecht für die Kinder einräumte, bei gleichzeitigem Kontaktverbot zur bedrohten Mutter, „ist für Außenstehende schwer nachvollziehbar“, so Schmacke. Möglicherweise habe der Angeklagte mit seinem selbstherrlichen Auftreten einen gesunden Eindruck erweckt. Tatsächlich sei er bis auf eine diagnostizierte Anpassungsstörung „geistig und seelisch voll gesund“. „Narzissmus, Egoismus und Selbstmitleid sind ohne Krankheitswert.“ Zuvor hatte zeichnete die Kammer den Angeklagten als eine überforderte und nur begrenzt erfolgreiche Person, die sich an die Frau „hängte“. Nicht auszuschließen sei aufgrund von Gutachten aber eine verminderte Schuldfähigkeit wegen begrenzter Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit. ede