Schädlich für Herz und Lunge

Eine am 1. Januar in Kraft getretene EU-Richtlinie legt Grenzwerte für die Feinstaub-Verschmutzung der Luft fest. Demzufolge darf eine Kommune den Tageswert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft an maximal 35 Tagen im Jahr überschreiten.

Feinstäube können Atemwegs- und Herz-Kreislauferkrankungen verursachen. Schuld sind winzige Abgaspartikel, die durch Industrie und Kraftverkehr emittiert werden. Sie dringen leicht in Lunge und Bronchien ein. Auf welche Weise die Partikel Krankheiten auslösen, ist bisher nicht zweifelsfrei geklärt. Fest steht aber, dass hohe Konzentrationen krank machen und die Sterblichkeit in betroffenen Regionen erhöhen. GES