Streit um Betriebssysteme:
Sony im Recht, sagt EuGH

Software Gerichtsurteil: Rechner dürfenmit vorinstallierten Programmen kommen

LUXEMBURG dpa | Der Verkauf von Computern mit vorinstallierter Software ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht unbedingt eine unlautere Geschäftspraxis. Ein Franzose hatte einen Sony-Laptop mit einem Windows-Betriebssystem und anderen Programmen gekauft, den Nutzungsbedingungen aber nicht zugestimmt und von Sony das Geld für die Software zurückverlangt, da er sie nicht nutzen wollte. Der Hersteller lehnte ab, der Käufer zog vor Gericht.

Weil viele Kunden einen sofort nutzbaren Computer bevorzugten, der Händler den Käufer über die Programme informiert habe und Sony die Rücknahme des Geräts angeboten habe, müsse der Verkauf keine unlautere Geschäftspraxis sein, so lautete der Entscheid. Die genauen Umstände habe das nationale Gericht zu prüfen. Das oberste Gericht Frankreichs hatte die Richter des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht gebeten.