Arbeitnehmerechte: Maulkorb für Mobbing-Vorwurf

Darf der Chef der Hamburger Stadtreinigung öffentlich des „Bossings“ gegen Mitarbeiter beschuldigt werden? Darüber verhandelt jetzt das Landgericht.

Lustige Werbung: Manchen Stadtreinigungs-Bediensteten ist der Spaß vergangen. Foto: Sebastian Widmann/dpa

Hamburg taz |Es stehen handfeste Vorwürfe gegen das Personal-Management der Stadtreinigung im Raum. Doch Ricarda Rolf von der Beratungsfirma „Mobbing-Zentrale“, die sie erhebt, darf sie seit fast einem halben Jahr nicht öffentlich äußern. Die Pressekammer des Landgerichts hat ihr im März auf Antrag der Stadtreinigung ohne Anhörung im Eilverfahren einen Maulkorb verpasst. Am vergangenen Freitag wurde nun ihr Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung verhandelt. Doch die Stadtreinigung wollte sich auf einen Vergleichsvorschlag des Gerichts nicht einlassen. Nun ist eine Beweisaufnahme erforderlich.

Es geht um den Vorwurf „Bossing“. Das ist die englische Umschreibung dafür, dass Mitarbeiter auf der Abschussliste der Bosse stehen; dass sie systematisch gedemütigt, als Person demontiert und zum Ausscheiden aus dem Unternehmen getrieben werden sollen. So etwas werde bei der Stadtreinigung gerade gegenüber älteren Müllmännern praktiziert, behauptet Rolf. Für sie ist das eindeutig eine Form der Altersdiskriminierung. „15 Fälle sind mir namentlich bekannt“, sagte Rolf der taz.

Mehrere ältere Müllmänner hätten ihr berichtet, dass sie zur Aufgabe ihres Jobs gedrängt worden seien. Denn die Stadtreinigung wolle ihre Personal verjüngen. Entweder sollten Mitarbeiter einen Auflösungsvertrag unterschreiben oder in Altersteilzeit gehen oder sie würden „auf orange“ geschickt – die verharmlosende Umschreibung dafür, mit besonders schweren Arbeiten betraut zu werden. Rolf ist ein Fall bekannt, in dem ein Müllmann trotz Schwerbehinderung und Platzangst in einem engen Raum arbeiten musste, bis er krank wurde und einen Auflösungsvertrag unterzeichnete.

Betreuerin Rolf wandte sich Anfang des Jahres mit einem Schreiben an Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) sowie an einen Referenten der Aufsicht führenden Behörde für Umwelt und Energie sowie an die Aufsichtsräte der Stadtreinigung. Diese sollten den Chef der Stadtreinigung, Rüdiger Siechau, anweisen, diese Praxis einzustellen.

Dabei benutzte Rolf scharfe Formulierungen, die zurzeit nicht wiedergegeben werden dürfen. Das Schreiben landete bei Siechau und der rief das Landgericht an, diese Formulierungen untersagen zu lassen. Denn wären sie wahr, könnte der Einruck entstehen, Siechau wäre „nicht geeignet “, das in ihn gesetzte Vertrauen eines Geschäftsführers eines öffentlich rechtlichen Unternehmens zu erfüllen.

In der mündlichen Verhandlung am Freitag bekam die Pressekammer nun im Fall des Müllmannes Michael Harder einen konkreten Eindruck, der sich seit Jahren in einem Arbeitsrechtskonflikt mit der Stadtreinigung befindet. Die Führungskraft war zwischenzeitlich zur „blauen Tonne“ abkommandiert worden, musste Hundekot im Park einsammeln und ist nun aktuell in einem kleinen kargen Büro separat von Kollegen untergebracht.

Rolfs Anwalt Trutz von Kerssenbrock legte mehrere rechtskräftige Urteile der Arbeitsgerichte gegen die Stadtreinigung vor. „Die Parteien streiten hoffnungslos darüber, ob die Beschäftigung angemessen ist“, sagte die Vorsitzende Richterin Simone Käfer. Insofern seien gewisse Formulierungen Rolfs wohl als Meinungsäußerung zulässig, auch wenn sie auf Siechau gemünzt seien. „Er ist nun mal der Chef“, sagte Käfer. Eine endgültige Meinung wird sich die Kammer aber erst nach der Beweisaufnahme bilden.

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