Während der gesetzlichen Empfangszeit habe ich mit folgenden Männern Geschlechtsverkehr gehabt (Name, Vorname, Geb.-Datum)
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Foto: David Marchal/getty

„Wenn Sie keine Angaben zum Kindsvater machen können, begründen Sie dies ausführlich. Wenn Sie vorsätzlich falsche Angaben machen, begehen Sie eine strafbare Handlung.“Ein Formular mit solchen Aufforderungen gab das Job-center im niedersächsischen Stade an eine schwangere Hartz-IV-Antragstellerin zur Ermittlung des Kindesvaters heraus, auf einem Blatt mit dem Titel: „Zusatzfragebogen – ungeborene Kinder – (der Kindesvater ist unbekannt)“. Das Amt hat sich nun entschuldigt.