Weiterer Haftbefehl gegen IS-Aussteiger

Terrorismus Die Bundesanwaltschaft hat neue Vorwürfe gegen den Bremer Syrien-Rückkehrer Harry S. erhoben. Der 28-Jährige soll an der Hinrichtung von sechs Gefangenen beteiligt gewesen sein

Die Generalbundesanwaltschaft geht erneut gegen den Bremer Syrien-Rückkehrer Harry S. vor, weil neue Vorwürfe aufgetaucht sind. Dem bereits verurteilten IS-Aussteiger wird vorgeworfen, Mitte Juni 2015 als Mitglied der Terrormiliz an der Tötung von sechs Menschen auf dem Marktplatz der syrischen Stadt Palmyra beteiligt gewesen zu sein. Wie die Bundesanwaltschaft am Dienstag mitteilte, hat die Karlsruher Behörde bereits am 21. Dezember beim Ermittlungsrichter einen weiteren Haftbefehl gegen den 28-Jährigen erlassen.

Laut Bundesanwaltschaft hat Harry S. mit einer Pistole bewaffnet einen Gefangenen zum Hinrichtungsort geführt und die übrigen an der Flucht gehindert. Deswegen werden ihm sechsfacher gemeinschaftlich begangener Mord und Kriegsverbrechen vorgeworfen. Am Dienstag wurde Harry S. dem Haftrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt.

Sein Anwalt Udo Würtz bestätigte den Vorgang auf taz-Anfrage, will ihn aber derzeit nicht kommentieren.

Im Juli 2016 war Harry S. vom Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer vergleichsweise milden Strafe von drei Jahren Haft verurteilt worden. Laut Bundesanwaltschaft hat Harry S. diese Strafe bisher noch nicht angetreten, weil er noch wegen einer weiteren Sache im Gefängnis sei.

Im Oktober 2016 war ein Video aufgetaucht, das zeigte, wie der Bremer bei einer Hinrichtung in Palmyra eine Pistole in der Hand hält und den Arm hebt. Verbreitet wurde das Video vom ZDF und der Washington Post – mit dem Hinweis, dass es aus dem Inneren der IS-Terrormiliz stamme. Nach seinen umfangreichen Aussagen und Interviews über das Innenleben des IS liegt die Vermutung nahe, dass die Islamisten dem Abtrünnigen Harry S. schaden wollen. Lena Kaiser