Strafbefehl in der Spähaffäre: 6.400 Euro Geldstrafe

■Die juristische Aufarbeitung der Spähaffäre in der taz steht möglicherweise vor einem Abschluss. Der frühere taz-Redakteur Sebastian Heiser soll wegen des Keylogger-Einsatzes in den Redaktionsräumen 6.400 Euro Geldstrafe bezahlen.

Am Montag hat das Amtsgericht Berlin einen Strafbefehl über 160 Tagessätze à 40 Euro gegen den 37-Jährigen verhängt. Die Staatsanwaltschaft hatte Heiser wegen Abfangens und Ausspähens von Daten in 14 Fällen angeklagt. Weil Sebastian Heiser zur Verhandlung nicht erschienen ist, schwenkte die Staatsanwältin in der Hauptverhandlung auf das Strafbefehlsverfahren um. Der Verhandlungstermin am Montagmorgen war nach nur vier Minuten wieder beendet.

Sofern Heiser nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt, kommt dieser einem Urteil gleich. Heiser würde damit seine Schuld eingestehen und wäre vorbestraft. „Ich gehe davon aus, dass Herr H. eine öffentliche Hauptverhandlung vermeiden möchte und daher auf den Einspruch verzichten wird“, sagte sein Verteidiger Carsten Hoenig am Montag.

Akzeptiert er den Strafbefehl aber nicht, wird erneut ein Verhandlungstermin angesetzt. Erscheint der Angeklagte wieder nicht, kann das Gericht einen Haftbefehl verhängen. Nach spätestens zehn Jahren wäre der Fall dann verjährt.

Sebastian Heiser hatte sich nach seinem Auffliegen im Februar 2015 in ein Land in Südostasien abgesetzt, das mit Deutschland kein Auslieferungsabkommen abgeschlossen hat. Als er im Mai 2016 an seinem neuen Wohnort aufgespürt wurde, wollte er sich nicht äußern.

Wenn ein Keylogger zwischen Tastatur und Computer angebracht wird, zeichnet er unbemerkt sämtliche Tastaturanschläge auf. Laut Anklage soll Sebastian Heiser damit zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 17. Februar 2015 an verschiedenen Rechnern innerhalb der taz-Redaktion Daten abgefangen haben, unter anderem Passwörter und E-Mails. In diesem Zeitraum soll er sich auch in mehreren Fällen mit ausgespähten Zugangsdaten in fremde Redaktionsaccounts eingeloggt und somit Zugang zu Daten der Betroffenen gehabt haben. Zudem soll er auch eine vollständige Kopie eines fremden Facebookprofils abgespeichert haben.

Während die Staatsanwaltschaft die Motivation des Angeklagten als unklar bezeichnet, geht die taz nach der Rekons­truktion des Falls davon aus, dass die Ausspähung privat motiviert war. Nach taz-Recherchen waren mindestens 23 Personen davon betroffen. Darunter waren 19 Frauen, die meisten von ihnen Praktikantinnen.Sebastian Erb, Martin Kaul