SÜDWESTER
: Evas Kampf

Die frühere „Tagesschau“-Sprecherin Eva Herman (54) ist im Streit um ihre Äußerungen zur Familienpolitik der NS-Zeit endgültig gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss ihre Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Hermann war gegen einen 2007 im Hamburger Abendblatt gedruckten Artikel vorgegangen, laut dem sie die „Wertschätzung der Mutter“ im Dritten Reich als „sehr gut“ dargestellt hatte. Herman sei es nicht gelungen, sich unmissverständlich auszudrücken, so die Karlsruher Richter, daher müsse sie den Zeitungsbericht „als zum ‚Meinungskampf‘ gehörig“ hinnehmen. Nein, Frau Herman, nicht gleich wieder aufregen! Bitte genau zuhören! Niemand hat gesagt, irgendwas sei zu „Mein Kampf“ gehörig.