Auf dem rechten Auge wachsam

Urteile Angriffe auf Flüchtlingsheime werden hart bestraft

POTSDAM taz | Die Worte waren deutlich. „Was Sie gemacht haben, ist nichts anderes als ein gemeiner Terrorismus“, sagte im März 2016 der Richter am Landgericht Hannover. Die drei Angeklagten hatten zuvor einen Brandsatz in ein Schlafzimmer einer Flüchtlingsunterkunft in Salzhemmendorf (Niedersachsen) geworfen. Nur durch Zufall übernachtete das dort wohnhafte Kind in der Tatnacht bei ihrer Mutter. Die Antwort des Gerichts: Haftstrafen bis zu acht Jahren, wegen versuchten Mordes.

Das Urteil war das härteste für einen Angriff auf eine Flüchtlingsunterkunft in jüngerer Zeit. Aber auch an anderer Stelle griffen Gerichte zuletzt gegen die Anti-Asyl-Brandstifter durch. Sechs Jahre Haft verhängten sie für einen Feuerwehrmann, der auf einem Dachboden einer bewohnten Unterkunft in Altena im Sauerland Feuer gelegt hatte. Fünf Jahre Haft gab es für zwei Männer, die ein Heim in Groß Lüsewitz bei Rostock attackierten, vier Jahre Haft für Brandstifter im sächsischen Meißen.

Die Welle der Gewalt gegen Flüchtlinge hatte im vergangenen Jahr fast konstant angehalten. 988 Straftaten gegen Asylunterkünfte zählte das Bundeskriminalamt, davon 74 Brandstiftungen. Ein Jahr zuvor waren es 1.031 Straftaten, darunter 94 Brandstiftungen.

Die Gewalt setzt sich auch in diesem Jahr fort. Das BKA notierte seit Jahresbeginn erneut 22 Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte. Zuletzt brannte es am Wochenende an der Fassade eines Heims im münsterländischen Drensteinfurt. Größerer Schaden blieb aus, die Täter sind flüchtig. Die Polizei geht von einer vorsätzlichen Tat aus.

Nach einem Brandanschlag auf eine Unterkunft für minderjährige Flüchtlinge in Jüterbog (Brandenburg) setzte die Staatsanwaltschaft auch hier auf Härte: Sie ließ vergangene Woche einen 20-jährigen Tatverdächtigen festnehmen. Neben Brandstiftung erkannte das Landgericht nun auch den ­Vorwurf des versuchten Mordes an.

Und in Dresden beginnt Anfang März ein Großprozess nach einer Reihe von Gewaltserie in gegen Flüchtlinge und Linken-Politiker in Freital. Die Anklage der Bundesanwaltschaft lautet: Terrorismus. Konrad Litschko