5 Dinge, die wir diese Woche gelernt haben

Lektionen

1. Jemand verfügt noch über VX-Vorräte!

Kim Jong Nam, Halbbruder des nordkoreanischen Machthabers Kim Jong Un, ist kürzlich ziemlich übel ums Leben gekommen. Die Atemmuskulatur gelähmt, Krämpfe, Schmerzen, tot. Jetzt kam heraus: Das Nervengift VX war die Ursache, eine Substanz, die über Augen und Atemwege in den Körper dringt; sie wirkt schnell. Waren’s die beiden Frauen, die man auf dem Video einer Überwachungskamera am Flughafen Kuala Lumpur sieht, wie sie sich Kim nähern und mit einem Tuch über sein Gesicht wischen? Man weiß es nicht, sie sitzen dort in U-Haft. Und das Motiv? Vielleicht ist Kim, der Diktator, schuld, weil Kim, der Halbbruder, Nordkorea verließ und über ihn lästerte. VX dürfte es gar nicht mehr geben. In der Chemiewaffenkonvention von 1997 wurde die Vernichtung aller Vorräte beschlossen.

2. Lean Management – die Provinz macht’s vor

EWE heißt Deutschlands fünftgrößter Energiekonzern, mit 9.000 Mitarbeitern aktiv vor allem im Nordwesten zwischen Weser und Ems. Seit Mitte der Woche wird dort ein neues Führungsmodell ausprobiert: Nur noch zwei der fünf Vorstandsposten sind besetzt, nachdem der Chef fristlos entlassen wurde. Er hatte einer Stiftung der Klitschko-Brüder 253.000 Euro versprochen, am Unternehmen vorbei. Zuvor hatte schon die Technikvorständin ihren Posten aufgegeben, kurz zuvor war schon der Personalvorstand zurückgetreten: Er soll einen ehemaligen Angestellten überwacht haben lassen. Mögliche Nachfolger aus einem EWE-Tochterunternehmen müssen noch warten. Dort wird gerade wegen Korruptionsvorwürfen ermittelt.

3. Obstbäume leiden

Mistelzweige sind beliebt, in der Adventszeit werden sie an Türrahmen gehängt – wer sich darunter trifft, möge sich küssen. Aber: Misteln sind auch böse. Naturschützer warnen, die Pflanze breite sich so stark aus, dass heimische Obstbäume darunter litten. Misteln schmarotzen ihren Wirten nämlich Wasser und Nährstoffe weg.

4. Sperma-Eis unterliegt besonderen Einschränkungen

Eine Witwe darf nach einem Urteil des OLG München das eingefrorene Sperma ihres verstorbenen Mannes nicht zur künstlichen Befruchtung benutzen. Wegen eines Krankenhausaufenthalts hatte er es einfrieren lassen, um weitere Versuche zu ermöglichen. Dann starb er. Nach dem Embryonenschutzgesetz sind Befruchtungen mit dem Sperma eines Verstorbenen verboten. Revision gegen das Urteil ist zulässig.

5. „Thomas“ war ein Softie

Vor ihm wurde gewarnt: Sturmtief „Thomas“ werde in Orkanstärke übers Land fegen, „Thomas“ ließ uns fürchten. Dann aber blies es nur ein wenig, in Dortmund stürzte eine Oberleitung um, und „Thomas“ war passé. Felix Zimmermann