Verfassungsrichter bezweifeln Zulässigkeit von Piraten-Klage

Regeln Wegen eines Ordnungsrufs klagt Piraten-Fraktionschef Patrick Breyer gegen den Präsidenten des Landtags, Schlie. Doch Richter haben Zweifel

Wenn er im Kieler Landtag spricht, würden ihm viele seiner politische Rivalen gern das Wort entziehen. Patrick Breyer von den schleswig-holsteinischen Piraten gilt als Querdenker, der schon mal die Grundsätze der eingefahrenen Landespolitik infrage stellt. Dazu passt, dass sich Breyer vor dem Landesverfassungsgericht gegen einen sogenannten Ordnungsruf zur Wehr setzt.

Gestern begann dazu das Verfahren im Lübecker Rathaus –und die Richter äußerten Zweifel an der Zulässigkeit des Verfahrens.

Einen Ordnungsruf erhält im Parlament, wer etwa unter der Gürtellinie beleidigt oder Dinge vorträgt, die zu sehr vom Thema abweichen. Breyer hat einen solchen Ordnungsruf Mitte Dezember 2016 von Landtagspräsident Klaus Schlie (CDU) kassiert. Wodurch sich der Pirat in seiner verfassungsmäßigen Redefreiheit als Abgeordneter verletzt fühlte.

Zu Beginn der Verhandlung hatte Breyer noch einmal seine Position bekräftigt. Durch den Ordnungsruf habe Schlie den Inhalt des Beitrags kritisiert und dadurch die Redefreiheit verletzt. „Mir geht es um den inhaltlichen Streit“, sagte Breyer. In der Landtagssitzung vom 14. Dezember 2016 hatte er kritisiert, dass Spitzenjobs an Landesrechnungshof und Landesverfassungsgericht ohne öffentliche Ausschreibung vergeben würden.

Breyer bezweifelte auch, dass der für den Rechnungshof zur Wahl stehende Kandidat für diese Position am besten qualifiziert sei „oder dass man auch nur versucht hat, die Person mit der besten Qualifikation zu finden“. Von „Postenschieberei“ hatte er gesprochen und dass im Umgang mit Steuergeldern die Besten ausgesucht werden müssten, „unabhängig von den Mehrheitsverhältnissen im Landtag“. Schlie hatte auf Breyers Ausführungen mit einem Ordnungsruf reagiert. Und er nahm ihn auch nach Breyers Einspruch nicht zurück.

Daraufhin zog der Abgeordnete vor das Verfassungsgericht. Aus terminlichen Gründen war Schlie nicht anwesend. Sein Prozessbevollmächtigter Florian Becker sagte, Breyer sei nicht wegen des Inhalts seiner Rede zur Ordnung gerufen worden, sondern weil er gegen die Geschäftsordnung des Landtages verstoßen habe. Breyer habe gar kein Rederecht gehabt, weil alle Fraktionen zu Beginn der Sitzung auf eine Aussprache zur Wahl verzichtet hätten.

Seine persönliche Erklärung zur Abstimmung habe er dann dazu benutzt, die zur Wahl stehende Person zu bewerten, sagte Becker.

Am 17. Mai soll das Urteil verkündet werden. Bekäme Breyer Recht, wäre das ein Coup der Piraten. David Joram