BATASUNA-VERBOT
: EuGH bestätigt Parteienverbot

MADRID | Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat am Mittwoch das Verbot der ETA-nahen Partei Batasuna durch die spanische Justiz bestätigt. In der einstimmig gefällten Entscheidung sieht das Gericht Batasuna als einen Teil der Strategie der bewaffneten Separatistenorganisation ETA an. Zwei Ex-Batasuna-Vertreter waren gegen das Verbot vor den Straßburger Gerichtshof gezogen mit dem Argument, das Verbot beschränke das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. (taz)