Nicht so das Mega-Leak

Hm Gutachten aus dem Bundestag zum NetzDG

In dieser Woche machte in einigen Medien und Netzpolitik-Blogs die Meldung die Runde, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem „geheimen“ Gutachten Heiko Maas’Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) als verfassungswidrig eingestuft habe. Das berichteten unter anderem der ­Focus und heise.de. Veröffentlicht hatte das Gutachten zuerst der konservative Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel auf seinem Blog.

Inzwischen ist das Gutachten auf bundestag.de abrufbar. Und tatsächlich wird das NetzDG darin als „unangemessen und verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt“ bezeichnet. Es gebe nicht genügend Grundlagen in Form von Zahlen und Studien, um zwischen dem Problem von Hasskommentaren und dem Recht auf Meinungsfreiheit abzuwägen.

Allerdings ist es mit der Schlagkraft dieses Dokuments nicht so weit her, wie es der verschwörerische Ton auf manchen Seiten vermuten lässt. Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes werden auf Ersuchen von Bundestagsabgeordneten angefertigt und haben eher den Charakter einer Argumentationsgrundlage als eines umfassenden Rechtsgutachtens.

Auch Ulf Buermeyer, Richter am Berliner Landgericht und prominenter Kritiker des NetzDG, warnt davor, das Gutachten zu überschätzen. „Es steht nichts Neues drin“, sagt Buermeyer der taz. Das Problem mit der Meinungsfreiheit sei bekannt – und zudem auch der falsche Schwerpunkt.

„Die viel bedeutendere Gefahr des Overblockings, also der voreiligen Löschung von Beiträgen durch Facebook, wird nur angerissen.“ Für KritikerInnen des NetzDG habe das Gutachten keinen Neuigkeitswert und biete auch keinen Ansatzpunkt, gegen das geplante Gesetz vorzugehen.

Was nichts daran ändert, dass sich die Veröffentlichung in einigen netzpolitischen Sphären und bei Focus-LeserInnen inzwischen als Coup herumgesprochen haben dürfte. pwe