Çiftlik geht in die Revision

INSTANZ Die Freiheitsstrafe gegen den ehemaligen SPD-Politiker wird vorläufig nicht rechtswirksam

Das Urteil gegen den ehemaligen SPD-Politiker Bülent Çiftlik wird vorläufig nicht rechtskräftig. Çiftliks VerteidigerInnen Gabriele Heinecke und Florian Melloh haben Revision gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts eingelegt. Dessen 6. Strafkammer hatte Çiftlik am 19. Mai zu einer zweieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt, von der er noch zwei Jahre verbüßen soll.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Çiftlik eine Scheinehe eingefädelt und später im gegen ihn angestrengten Strafverfahren Beweismittel und Zeugen manipuliert hat. Çiftliks Verteidigung hatte hingegen auf Freispruch in allen Punkten plädiert. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel gegen das Urteil, obwohl sie eine höhere Strafe für den 45-Jährigen gefordert hatte.

Durch eine Revision wird – im Gegensatz zum Berufungsverfahren – die Beweisaufnahme nicht erneut aufgerollt, sondern das Urteil samt Begründung nur auf Rechtsfehler hin überprüft. Somit wird es keine Neuauflage des fünf Jahre dauernden Strafverfahrens geben. Erst nach der Vorlage des schriftlichen Urteils, die noch einige Wochen auf sich warten lassen wird, muss Çiftlik endgültig entscheiden, ob er den Revisionsantrag aufrecht erhält und diesen dann inhaltlich begründen. mac