Anklage: Mord, Raub und Terrorismus

NEONAZI-TERROR Beate Zschäpe wird als gleichberechtigtes Mitglied im „Tötungskommando“ NSU angeklagt. Sie sei bei den Morden an Migranten „unverzichtbar“ gewesen, erklärt die Bundesanwaltschaft

KARLSRUHE dpa/taz | Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat die Mordanklage gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe als Beleg für die gute Arbeit der Sicherheitsbehörden gewertet. „Ich glaube, man kann daran sehen, die Aufklärung geht voran“, sagte Friedrich am Donnerstag. Die Bundesanwaltschaft hatte bekannt gegeben, dass Zschäpe wegen Mittäterschaft an der Ermordung von neun Migranten und einer Polizistin angeklagt werde. Sie sei nicht nur Mitglied der terroristischen Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gewesen, sondern selbst als Mittäterin verantwortlich, sagte Generalbundesanwalt Harald Range. Auch an 15 bewaffneten Raubüberfällen soll Zschäpe beteiligt gewesen sein. „Die NSU-Mitglieder verstanden sich als einheitliches Tötungskommando, das seine feigen Mordanschläge aus rassistischen und staatsfeindlichen Motiven arbeitsteilig verübte.“ Zschäpe habe die „unverzichtbare Aufgabe“ gehabt, dem Dasein des untergetauchten Terrortrios den Anschein von Normalität zu geben. Die 37-Jährige ist die einzige Überlebende des Trios. Ihre mutmaßlichen Komplizen Mundlos und Böhnhardt töteten sich selbst. Zschäpe sitzt seit 2011 in Haft. Anklage erhoben wird nun auch gegen die mutmaßlichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben und Carsten S. Ihnen wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen.

Schwerpunkt SEITE 4