RECHTSEXTREMER
: Schornsteinfeger darf nicht mehr fegen

LEIPZIG | Einem rechtsextremen Schornsteinfeger aus Sachsen-Anhalt darf der Kehrbezirk entzogen werden. Zwar unterlägen Bezirksschornsteinfegermeister nicht einer Pflicht zur Verfassungstreue, wie sie bei Beamten vorausgesetzt wird, erklärten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts am Mittwoch in Leipzig. Sie seien aber dennoch mit öffentlichen Aufgaben betraut und insofern auch Teil der öffentlichen Verwaltung. Damit unterlägen sie der allgemeinen Rechtsgebundenheit der Verwaltung und müssten insbesondere die Grundrechte ihrer Kunden beachten. Dem Handwerker aus Laucha war im April 2008 die Bestellung für seinen Kehrbezirk vom Landesverwaltungsamt entzogen worden. Dagegen hatte der Mann geklagt. (epd)