Druck für Deniz

Der Kampf für Freiheit der Presse geht weiter

Die WeltN24 GmbH will in der Sache Deniz Yücel vor das türkische Verfassungsgericht ziehen. Das Unternehmen gab am Mittwoch bekannt, man habe in der Türkei Verfassungsbeschwerde eingelegt. Bei WeltN24 erscheint unter anderem die Tageszeitung Die Welt, für die der inhaftierte Journalist Deniz Yücel als Türkeikorrespondent arbeitet.

Deniz Yücel ist seit Februar in der Türkei in Haft. Yücel wird Terrorpropaganda vorgeworfen, eine offizielle Anklageschrift gibt es jedoch nach wie vor nicht.

Man werde alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um die Berichterstattungsfreiheit ihres Korrespondenten wie auch des Verlags zu verteidigen, hieß es weiter.

Die Verfassungsbeschwerde existiert in der Türkei seit 2012 als Jedermannsrecht. Alle, die nachweisen können, dass behördliche oder gerichtliche Entscheidungen ihre Grundrechte einschränken, können sie einreichen. Dies könnte für WeltN24 allerdings schwierig sein, meint der türkische Jurist Kerem Altıparmak, Leiter des Instituts für Menschenrechte an der Universität Ankara.

„WeltN24 muss nachweisen können, dass ihr Recht auf freie Meinungsäußerung durch die Inhaftierung Yücels eingeschränkt wurde.“ Das ließe sich aber nicht ohne Weiteres mit­ein­ander in Bezug setzen.

Hinzu komme, dass das türkische Verfassungsgericht Beschwerden wegen der Einschränkung von Meinungsfreiheit derzeit nicht vorrangig behandele. „Es liegt bereits eine Reihe von Beschwerden von Journalisten vor. Auf keine einzige ist bisher reagiert worden.“ Er erwarte nicht, dass das Gericht bei Yücel eine Ausnahme machen werde, so Altıparmak. In jedem Fall werde es lange dauern, bis das Gericht reagiert.

Letztlich wird der Schritt von WeltN24 eher symbolische Bedeutung haben. Es ist eine weitere Erinnerung der deutschen Öffentlichkeit an die Einschränkung der Pressefreiheit und an die gegenwärtigen Menschenrechtsverletzungen in der Türkei. Peter Weissenburger