Reservate für Kitesurfer im Wattenmeer

Kompromiss Schleswig-Holstein will im Nationalpark Wattenmeer 22 Zonen ausweisen, in denen Kitesurfen erlaubt sein soll. Nun muss der Bund es nur noch in den übrigen Gebieten verbieten

Künftig soll Kitesurfen in 22 Zonen vor der schleswig-holsteinischen Nordseeküste möglich sein. Die Landesregierung hat sich auf diese Gebiete verständigt, um Naturschutz und Wassersport im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer besser in Einklang zu bringen.

„Touristische Attraktivität und ökologische Verantwortung sind miteinander vereinbar – sogar in einem so sensiblen Naturraum wie dem Nationalpark Wattenmeer“, teilten Umweltminister Robert Habeck (Grüne) und Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) am Dienstag gemeinsam mit. Der Bundesverkehrsminister werde nun gebeten, die dafür notwendigen Änderungen in der Befahrensverordnung weiter voranzutreiben.

„Alles in allem haben wir hier einen Kompromiss gefunden, der hoffentlich die teils sehr hart geführte Debatte befriedet und eine dauerhafte Lösung ermöglicht“, sagte Habeck. Der Kompromiss mit dem Wirtschaftsminister sei die Basis, um den gemeinsamen Antrag Schleswig-Holsteins mit Niedersachsen und Hamburg beim Bundesverkehrsminister wieder scharf zu stellen. „Wir brauchen dringend die Änderung der Befahrensverordnung für die Wattenmeer-Nationalparke. Sie ist schon lange überfällig.“

Der Antrag beim Bundesverkehrsminister sieht unter anderem eine Vereinfachung der Befahrensregeln, eine Harmonisierung der Schutzzonensysteme, ein Tempolimit im seewärtigen Erweiterungsbereich des Nationalparks sowie eine Ausweisung von Kitesurfgebieten vor.

Er war im Mai nach jahrelangen intensiven Abstimmungsprozessen gestellt worden. Angesichts der neuen Regierungsbildung in Schleswig-Holstein hatte sich aber weiterer Gesprächsbedarf ergeben. Daher hatte Schleswig-Holstein den Bund gebeten, das Verfahren in diesem Punkt zunächst ruhen zu lassen. (dpa)