Freisprüche trotz klaren Vorsatzes

Taten der Schlachthof-Betreiber sind verjährt

Von Karolina Meyer-Schilf

Im Prozess um die illegale Beschäftigung bulgarischer LeiharbeiterInnen bei der Wiesenhof-Tochter Geestland Geflügelspezialitäten sind die beiden Angeklagten Norbert D. und Frank D. am Dienstag freigesprochen worden. Das Oldenburger Landgericht sah es zwar als erwiesen an, dass der Geestland-Geschäftsführer Norbert D. und der ehemalige Wiesenhof-Prokurist und Geschäftsführer der Personalvermittlungsfirma ZVS, Frank D., „wissentlich und vorsätzlich“ Scheinwerkverträge geschlossen haben – die Taten sind allerdings verjährt.

Bestraft werden können daher nicht die Angeklagten, aber immerhin die betreffenden Firmen: Geestland muss 10 Millionen Euro zahlen, die ZVS gute 70.000 Euro. Möglich macht dies eine Gesetzesänderung, die seit 1. Juli 2017 in Kraft ist und die Einziehung von Werten, die aus illegalen Geschäften erzielt wurden, auch nach Verjährung der eigentlichen Taten möglich macht. Die Anwälte von Norbert D. und Frank D. haben angekündigt, in Revision zu gehen.

Die Geestland Putenspezialitäten GmbH in Wildeshausen hatte in den Jahren 2008 bis 2010 rund 800 bulgarische ArbeiterInnen beschäftigt. Formal waren die bei bulgarischen Subunternehmen angestellt, mit denen wiederum Werkverträge geschlossen wurden. Die, so stellte das Gericht in seinem Urteil fest, waren jedoch „nicht gelebt worden“. Vielmehr waren die bulgarischen ArbeiterInnen direkt den Weisungen des Geestland-Personals unterworfen, hatten keinen eigenen Produktionsbereich und auch ihren Lohn erhielten sie nicht nach Kilogramm, wie bei einem Werkvertrag üblich, sondern nach Stunden ausbezahlt. Während des Prozesses hatten die Anwälte versucht, die Ermittlungsergebnisse des Zolls zu diskreditieren. Außerdem waren ZeugInnen im Vorfeld von den Anwälten „befragt“ worden, was ihre Glaubwürdigkeit zweifelhaft erschienen ließ.