Rassistische Kontrollen verboten

DISKRIMINIERUNG Polizei-Gewerkschaft findet Urteil unpraktisch

KOBLENZ dapd/dpa | Auch beim Kampf gegen illegale Einreise darf die Polizei Menschen nicht allein wegen ihrer Hautfarbe kontrollieren. Ein solches Vorgehen verstoße gegen das Diskriminierungsverbot, entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz. Ein dunkelhäutiger Student hatte sich während einer Zugfahrt geweigert, seinen Ausweis zu zeigen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kritisierte das Urteil: „Man sieht wieder einmal, die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus“, sagte DPolG-Chef Rainer Wendt. Die Entscheidung sei zu respektieren, die Polizeiarbeit mache sie aber nicht leichter.

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