SPÄTER ALKOHOLVERKAUF
: Prohibition in Baden-Württemberg

STUTTGART | In Baden-Württemberg darf zwischen 22 und 5 Uhr kein Alkohol mehr an Tankstellen und in Spätshops verkauft werden. Das gestern verabschiedete Gesetz tritt im Frühjahr in Kraft. Die Idee dahinter steckt bereits im Namen des Paragrafenwerkes: „Gesetz zur Abwehr alkoholbeeinflusster Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während der Nachtzeit und zum Schutz vor alkoholbedingten Gesundheitsgefahren.“ Verstöße werden mit Bußgeldern bis 10.000 Euro geahndet. (taz)