Ehegattensplitting nur für Heteros

GESETZE Bundestag lehnt Antrag von Grünen und SPD zur Ausweitung steuerlicher Vorteile von Ehepaaren auf Homosexuelle in Lebenspartnerschaft ab. Man wartet auf ein Urteil des Verfassungsgerichts 2013

BERLIN taz | „Homosexuelle bleiben Bürger zweiter Klasse.“ Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck reagierte enttäuscht auf den Ausgang der Abstimmung zum Ehegattensplitting. Am Donnerstag beschloss der Bundestag in einer namentlichen Abstimmung, das Ehegattensplitting nicht auf die Homoehe auszuweiten.

Demnach werden Homosexuelle, die in eingetragener Partnerschaft leben, bei der Einkommensteuer weiterhin wie Alleinstehende behandelt, während heterosexuelle Ehepaare steuerliche Vergünstigungen genießen. Beim Ehegattensplitting wird das Gesamteinkommen zu gleichen Teilen auf beide Partner umgelegt. Vor allem Paare mit sehr ungleichen Einkommen oder einem Alleinverdiener profitieren von dieser Regelung.

SPD und Grüne wollten die steuerliche Ungleichbehandlung abschaffen und stellten im Bundestag einen Antrag auf Änderung des Jahressteuergesetzes 2013. Zuvor war bereits der Bundesrat mit dem Versuch gescheitert, die steuerliche Gleichbehandlung der Lebenspartnerschaft gesetzlich zu verankern. Die Debatte über die Gleichstellung von Ehe und eingetragener Partnerschaft war nach mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts entbrannt, in denen die Ungleichbehandlung der Partnerschaften für verfassungswidrig erklärt wurde.

Dem gingen Beschlüsse einiger Finanzgerichte voraus, die besagten, dass Homosexuelle in eingetragener Partnerschaft bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bei der Lohn- und Einkommensteuer vorläufig wie Ehepaare behandelt werden können. Diese Urteile schlossen auch das Ehegattensplitting mit ein. Noch im Sommer hatten sich Teile der FDP für eine Angleichung ausgesprochen. Auch 13 Bundestagsabgeordnete der CDU traten, unterstützt von Familienministerin Kristina Schröder, für die Rechte der Homosexuellen ein.

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hingegen sah keine Notwendigkeit, das Ehegattensplitting auf homosexuelle Paare auszuweiten, solange ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts aussteht. Das Urteil wird voraussichtlich erst 2013 gefällt werden. Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck zeigte sich am Donnerstag desillusioniert. Während des Sommerlochs hätten FDP und CDU das Publikum noch mit Überlegungen zur Gleichstellung unterhalten. „Auf die Sommerfrische folgt für homosexuelle Paare nun die Herbstdepression“, so Beck. Er hofft darauf, dass der Bundesrat das Jahressteuergesetz nicht passieren lässt. Die Länderkammer habe bereits zweimal die Gleichstellung im Jahressteuergesetz angemahnt.

Das Ehegattensplitting ist neben dem Adoptionsrecht eine der letzten großen Baustellen in puncto Gleichbehandlung homosexueller Paare. In anderen Bereichen wie dem Erb- oder Sozialrecht ist die Homoehe der Heteroehe mittlerweile gleichgestellt. 2010 verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, Homosexuelle dürften nach dem Tod ihres Lebenspartners in Bezug auf Freibetrag und Steuersatz nicht schlechter gestellt werden als Ehepartner. Sozialrechtlich gesehen haben homosexuelle Partner die gleichen Rentenansprüche wie Eheleute. Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten die gleichen Voraussetzungen.

FRANZISKA HAACK