Koppers darf Chefanklägerin werden

Nach langem Hickhack bestätigt Gericht die Ernennung Margarete Koppers’

Erstmals wird Berlins Generalstaatsanwaltschaft künftig von einer Frau geführt. Nach mehr als zweijähriger Hängepartie soll die bisherige Polizei-Vizepräsidentin Margarete Koppers zum 1. März als neue Chefanklägerin ernannt werden. Dafür habe er jetzt grünes Licht, sagte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) am Dienstag. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in zweiter Instanz die Beschwerde einer unterlegenen Konkurrentin zurückgewiesen.

Um die Neubesetzung hatte es einen langen Hickhack gegeben. Die Stelle war im November 2015 ausgeschrieben worden. Der neue rot-rot-grüne Senat war im Juli 2017 dem Vorschlag von Behrendt gefolgt, Koppers zur neuen Chefanklägerin zu machen.

Aus der geplanten Ernennung zum 1. September wurde aber nichts, weil die unterlegene Mitbewerberin vor das Verwaltungsgericht zog. Dort bekam sie nicht recht und rief die zweite Instanz an, wo sie nun erneut unterlag. Auch die Opposition hatte die Ernennung kritisiert.

Laut Gericht war die Auswahl für den neuen Chefposten rechtmäßig. Auch der Austausch der Auswahlkommission nach dem Amtsantritt des Justizsenators sei nicht zu beanstanden gewesen. (dpa)