SPD setzt bei Paragraf 219 a auf Kompromiss mit Union

Die SPD will das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbbrüche vorerst doch nicht abschaffen. Pünktlich zum Antritt der Großen Koalition hat die Fraktion entschieden, nicht über ihren Gesetzentwurf zur Streichung von Paragraf 219 a StGB abstimmen zu lassen. Grund sei, dass „die Union sich auf uns zubewegt“, hieß es am Dienstag aus der Fraktion. Union und SPD wollen stattdessen einen gemeinsamen Vorschlag ausarbeiten.

Der Gesetzentwurf war bei den Koalitionspartnern CDU und CSU auf heftige Kritik gestoßen – und das, obwohl die SPD ihn erst nach Absprache mit der Union eingebracht hatte. Unionsabgeordnete drohten damit, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, falls Paragraf 219 a abgeschafft wird.

SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles erklärte am Mittwoch im ZDF-Morgenmagazin: „Wir haben in dieser Sache weiterhin die feste Absicht, Rechtssicherheit zu schaffen.“ Grüne, Linke, FDP und Teile der SPD kritisierten die Entscheidung dennoch.

Es sei die „falsche Entscheidung“, sagte Elke Ferner, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratische Frauen. „Von der Union erwarte ich nichts“, sagte Juso-Chef Kevin Kühnert. „Aber von der SPD erwarte ich, dass sie Haltung zeigt.“

Grüne, SPD und Linke wollen Paragraf 219 a streichen, die FDP will ihn eigentlich nur abändern – hatte jedoch zuletzt angedeutet, auch zu einer Abschaffung bereit zu sein. Ohne die Stimmen der SPD gibt es dafür aber keine Mehrheit.

Der Paragraf verbietet die „Werbung“ für Abtreibungen. Darunter fällt auch, wenn Ärzt*innen auf ihrer Webseite darüber informieren, dass sie diese durchführen. Im November war die Ärztin Kristina ­Hänel deswegen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Dinah Riese