SCHULHOFNÄHE
: Nachmittags darf es laut sein

KOBLENZ | Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Ehepaars zurückgewiesen, das sich durch nachmittäglichen Lärm auf dem Schulhof der benachbarten Grundschule gestört fühlte. Kinderlärm stehe grundsätzlich unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft und sei als „sozialadäquat“ hinzunehmen, hieß es. Ein eventueller Missbrauch des Schulhofs könne der Gemeinde Kirchwald nicht angelastet werden, da sie auf Schildern Ballspiele sonn- und feiertags, von 13 und 15 Uhr und nach 19 Uhr untersage. (epd)