Strafe für IS-Mädchen bestätigt

Safia S. attackierte einen Polizisten mit dem Messer, nach Anleitung des IS. Es folgte aber kein IS-Bekennerschreiben

Von Christian Rath

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung der IS-Sympathisantin Safia S. in vollem Umfang bestätigt. Ihr Angriff auf einen Hannoveraner Polizisten wurde auch als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gewertet, obwohl der IS sich nicht zu der Tat bekannt hat.

Die damals 15-jährige Schülerin sprach im Februar 2016 am Hannoveraner Hauptbahnhof einen Polizisten an. Dann rammt sie ihm ein Messer in den Hals. Eigentlich wollte sie die Dienstwaffe des Polizisten entwenden, um weitere „Ungläubige“ zu töten, doch sie wurde von einem anderen Polizeibeamten rechtzeitig überwältigt. Der angegriffene 34-Jährige überlebte die Attacke schwer verletzt. Safia S. war schon als Grundschülerin in salafistischen Kreisen aktiv. In der Zeit vor dem Anschlag hatte die Schülerin Kontakt zu einem Mentor des IS. Mit ihm besprach sie die Tat. Er beauftragte sie auch, vorab ein IS-Bekennervideo zu drehen, was sie tat. Dennoch reklamierte der IS den Anschlag nicht für sich. Das Oberlandesgericht Celle verurteilte Safia S. im Januar 2017 zu sechs Jahren Jugendhaft wegen versuchten Mordes und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Der Anwalt von S. ging in Revision, um eine mildere Strafe zu erreichen. Er argumentierte, die Tat habe den IS objektiv gar nicht unterstützt. Das sehe man schon daran, dass sich der IS nicht zu der Tat äußerte.

Doch der BGH bestätigte das Urteil aus Celle „im Ergebnis“. Es genügte dem BGH offensichtlich, dass der IS im Vorfeld Safia S. zu der Tat instruiert hatte und so einen „Organisationsbezug“ herstellte. Der Richter betonte, dass auch ohne die Feststellung einer IS-Unterstützung wohl kein niedrigeres Strafmaß herausgekommen wäre.