MAULTASCHEN-URTEIL
: Altenpflegerin arbeitete schlecht

KONSTANZ | Eine wegen sechs Maultaschen gekündigte Konstanzer Altenpflegerin ist zuvor wegen schlechter Leistungen aufgefallen. Das geht aus der schriftlichen Begründung des Arbeitsgerichtsurteils in ihrem Fall hervor. Das Arbeitsgericht Radolfzell hatte die fristlose Kündigung der Frau am 16. Oktober für rechtens erklärt und die Klage der 58-Jährigen gegen den Rauswurf abgewiesen. Dies hatte bundesweit Aufsehen erregt und fügt sich in eine Kette von Fällen fristloser Kündigungen wegen Bagatelldelikten ein. (dpa)