MASSEN-DATENSPEICHERUNG
: Karlsruhe prüft Massenspeicherung

KARLSRUHE | Das Bundesverfassungsgericht will Mitte Dezember die Rechtmäßigkeit der Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten prüfen. Mit einer einstweiligen Anordnung gegen die Vorratsdatenspeicherung hatten Gegner des Gesetzes im März 2008 einen Teilerfolg in Karlsruhe erzielt. Laut Gesetz können Daten von Telefon- und Internetverbindungen sechs Monate lang gespeichert werden – ein Verdacht ist hierzu nicht nötig. Gespeichert werden technische Daten, nicht aber die Inhalte der Gespräche. (dpa)