STAATSANWALTSCHAFT
: Wulffs Hochzeitsreise war nicht strafbar

HANNOVER | Mit ihrer Hochzeitsreise in das italienische Haus eines Managers haben sich Exbundespräsident Christian Wulff und dessen Frau Bettina nicht strafbar gemacht. Es gebe „keinen Anlass zur Änderung der bisherigen Einschätzung, nach der keine zureichenden Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten vorliegen“, so die Staatsanwaltschaft Hannover gestern. Sie hatte seit Juli geprüft, ob Wulff sich in seiner Amtszeit als Ministerpräsident mit dem Urlaub einer Vorteilsannahme im Amt schuldig gemacht hatte. (dpa)