Islamist Sami A. in Tunesien auf freiem Fuß

Der mutmaßlich zu Unrecht aus Deutschland abgeschobene Islamist Sami A. kommt zunächst aus der Haft in Tunesien frei. Wie ein Sprecher der tunesischen Antiterrorbehörde am Freitag mitteilte, wurde seine Entlassung angeordnet. Er bleibe vorerst auf freiem Fuß, bis die Ermittlungen gegen ihn abgeschlossen seien. Sami A. dürfe Tunesien nicht verlassen.

Der Islamist, der im Jahr 2000 kurzzeitig der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Qaida-Chefs Osama bin Laden angehört haben soll, saß seit seiner Abschiebung aus Deutschland vor zwei Wochen in seinem Heimatland in Gewahrsam. Die tunesischen Behörden ermitteln gegen ihn wegen Terrorverdachts. Nach dem Recht des Landes durfte er maximal 15 Tage ohne Beschluss in Haft sitzen.

Der Tunesier war am 13. Juli aus Deutschland in seine Heimat abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies nicht zulässig sei. Die Richter rügten die Aktion als „grob rechtswidrig“. Inzwischen hat das Verwaltungsgericht die Ausländerbehörde in Bochum unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro aufgefordert, Sami A. spätestens bis zum nächsten Dienstag zurückzuholen.

Nach Angaben der tunesischen Anti­terror­behörde gab es bislang kein Gesuch aus Deutschland, Sami A. zurückzuschicken. Nach tunesischem Recht ist eine Auslieferung von Staatsbürgern im Fall von Terrorvorwürfen in einem anderen Land möglich. In Deutschland gilt der Mann als Gefährder, die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Entsprechende Ermittlungen wurden eingestellt. (dpa, taz)