Häftling belastet Angeklagten

Aussage im Prozess zu Anschlag an Düsseldorfer S-Bahnhof

Der Angeklagte im sogenannten Wehrhahn-Prozess hat die Tat nach Angaben eines Mithäftlings vor wenigen Monaten im Gefängnis gestanden. Das bekräftigte der ehemalige Mitgefangene am Montag bei seiner Zeugenaussage im Düsseldorfer Landgericht. Er hatte nach seinem Hinweis im Gefängnis die Aussage vor Gericht zunächst verweigert und war in Beugehaft genommen worden.

Bei dem Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn waren am 27. Juli 2000 zehn Menschen aus einer zwölfköpfigen Gruppe verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Eine Frau erlitt eine Fehlgeburt. Bei den Opfern handelt es sich um Zuwanderer aus Osteuropa, viele von ihnen jüdischen Glaubens.

Der Mithäftling berichtete vor Gericht, bei einem gemeinsamen Hofgang habe der Angeklagte zu ihm gesagt, der Bombenanschlag sei anders verlaufen als geplant: „Eigentlich sollten dabei alle draufgehen.“ Als er selbst gesagt habe, es sei doch ein Kind gestorben, habe der 52-Jährige erwidert: „Das nennt man dann wohl gelungene Euthanasie.“ (dpa)