Die Bettensteuer kommt zurück

STEUERPOLITIK Rot-Grün will nicht auf die Tourismusabgabe verzichten. Doch herangezogen kann nur, wer privat in Bremen übernachtet. Die Kontrolle der Gäste sei „rechtssicher umsetzbar“, sagt der Senat

Die Hoteliers wollen lieber weniger, dafür aber freiwillig zahlen

Der Senat hält auch nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts an der Bettensteuer fest. Allerdings soll sie künftig auf private Übernachtungen beschränkt sein. Eine entsprechende Vorlage diskutiert die rot-grüne Landesregierung auf ihrer heutigen Senatssitzung.

Nach dem im Juli gefällten Urteil ist die Tourismusabgabe an sich zwar zulässig – aber nicht für Geschäftskunden, deren Übernachtung „beruflich zwingend erforderlich“ ist. Das seit 1. April geltende Bremer Gesetz trennt aber nicht zwischen Reisenden, die aus privaten oder geschäftlichen Gründen hier übernachten. Rein formell ist es gar nicht von dem Urteil aus Leipzig betroffen, denn das betrifft nur kommunale Satzungen, nicht aber Landesgesetze. Die Bremer Regelung müsste also vom Bundesverfassungsgericht verworfen werden. Dennoch, das gibt auch der Senat zu, gibt es „ernstliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit der Bremer „City-Tax“, weswegen sie nach dem Urteil zunächst ausgesetzt wurde. Verlangt wurden in Vier-Sterne-Hotels drei Euro pro Übernachtung, in anderen Hotels zwei Euro und in Pensionen oder Campingplätzen ein Euro.

Verzichten will Bremen auf dieses Geld nicht. Angesichts der „unverändert schwierigen Haushaltslage“ gehe es darum, die Steuerabgabe „sicher und zuverlässig“ aufzustellen, heißt es in der Senatsvorlage. Die Einnahmen sollen der Kultur und dem Tourismus zugute kommen, deswegen habe die Tourismusabgabe den „hierfür notwendigen Einnahmefluss zu garantieren“.

Die spannende Frage, wie genau die privat von den geschäftlich reisenden Menschen getrennt werden sollen, beantwortet die Senatsvorlage allerdings nicht. Die Trennung sei „rechtsicher umsetzbar“, heißt es lediglich mit Verweis auf die Kommunen Dortmund und Lübeck. Ob sie in der Praxis auch funktioniert oder nur die statistische Zahl der Geschäftskunden in die Höhe treibt, ist unklar. Und zu möglichen Kontrollen der freiwilligen Angaben der Übernachtungsgäste steht nichts im Papier. Der Deutsche Hotel und Gaststättenverband (Dehoga) jedenfalls will diese Aufgabe nicht übernehmen. „Wir sind keine Ermittlungsbehörde des Finanzamts“, sagt Dehoga-Geschäftsführer Thomas Schlüter, der von „Gesinnungsschnüffelei“ sprach. Nach seinen Angaben sind 70 bis 80 Prozent der Übernachtungsgäste in Bremen Geschäftskunden.

Die Dehoga ist ebenso wie die Handelskammer gegen eine Zwangsabgabe. Sie will lieber einen „freiwilligen Solidarbeitrag“ zahlen. Die Rede ist von einer halben Million Euro. Doch Bremen hofft auf Einnahmen von über einer Million Euro im Jahr – und lehnte das Angebot ab. Anders als Nürnberg: Dort hat die Dehoga auf diese Weise die Bettensteuer gekippt. Die Handelskammer warnt vor „erheblichen Verwaltungskosten“, „erhöhten Übernachtungspreisen“ und gleichwohl sinkenden Umsatzrenditen der Hoteliers. Zudem sei unklar, ob die Einnahmen wirklich Kultur und Tourismus zugute kämen. MNZ