„Bürgerkonto“ statt Recht auf eigenes Konto

BERLIN taz | Ab Montag bieten Sparkassen das sogenannte Bürgerkonto an. Jede in Deutschland ansässige Privatperson könne das Konto auf Guthabenbasis erhalten, so der Deutsche Sparkassen- und Giroverband. Verbraucherschützer bezweifeln das. So kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband, dass der Leistungsumfang unklar sei, außerdem gebe es eine Unzumutbarkeitsklausel. Ein gesetzlich verankertes Recht auf ein Konto gibt es in Deutschland nicht.

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