„Versuch, zu versachlichen“

Die Zeugen Jehovas sind Thema im Rechtsausschuss

■ ist Mitglied der FDP-Fraktion und Vorsitzender des Rechtsausschusses der BürgerschaftFoto: FDP

taz: Herr Möllenstädt, der Rechtsausschuss berät heute übers Körperschafts-Gesetz?

Oliver Möllenstädt: Nein, über das Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Klingt sperrig, wird aber heiß diskutiert – wegen der Zeugen Jehovas (ZJ). Wie steht die FDP dazu?

Wir haben einen eigenen Gesetzesvorschlag dazu gemacht. Der sieht vor, dass diese Frage, ähnlich wie es in Bayern schon gemacht wird, künftig nicht mehr vom Landesparlament entschieden wird, sondern von der Exekutive.

Also kurz: pro ZJ?

Nein, so kann man das nicht sagen.Wir stimmen nicht darüber ab, ob es die ZJ geben darf, oder nicht, sondern um den Körperschafts-Status. Es geht darum, objektive Kriterien für die Anerkennung zu definieren. Es kann nicht sein, dass diese Entscheidung von parteipolitischem Ermessen abhängt und von Fall zu Fall unterschiedlich gehandhabt wird.

Zumal in dieser Frage höchstrichterliche Urteile vorliegen: Sie wollen die also verstetigen?

Ob das dazu führt, weiß ich nicht: Unser Gesetzentwurf ist keine Vorfestlegung. Aber ob jemand die Kriterien erfüllt, um als Körperschaft anerkannt zu werden, ist aus unserer Sicht kein Gegenstand einer Parlamentsdebatte, sondern ein verwaltungstechnisches Thema. Dass das auch im Sinne der Bundesrichter ist, kann ich mir schon vorstellen.

Man sollte sich die Debatte sparen?

Wir wollen doch nicht die Diskussion unterbinden: Dass zu dem Thema jeder eine Meinung hat, ist selbstverständlich. Ich finde, die muss man als Abgeordneter fast haben. Und ich finde ganz gewiss auch nicht alles gut, was die ZJ machen. Aber ich denke, das muss man trennen: Unser Vorschlag ist ein Versuch, den Vorgang zu versachlichen.

INTERVIEW: BES

Börsenhof A, 3. Obergeschoss, Raum 301, 13 Uhr. Die Sitzung ist öffentlich