Volksbegehren sollen vorab geprüft werden

Abstimmungsgesetz Der Verfassungsgerichtshof soll die Zulässigkeit von Volksbegehren bereits nach der ersten Unterschriftensammlung prüfen. Dafür wollen SPD und Linke das Abstimmungsgesetz ändern

Die rot-rote Koalition will unzulässige Volksbegehren schneller stoppen. Der Verfassungsgerichtshof soll bereits vor der zweiten Stufe eingreifen können, wenn ein Volksbegehren gegen das Grundgesetz oder die Landesverfassung verstößt. Dies forderten Abgeordnete von SPD und Linken sowie Innensenator Ehrhart Körting (SPD) am Donnerstag bei einer Debatte im Abgeordnetenhaus.

Die Koalition reagiert damit auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes aus der vergangenen Woche. Die Initiative Berliner Wassertisch hatte Einsicht in die geheimen Verträge verlangt, mit der die Wasserbetriebe im Jahr 1999 teilprivatisiert wurden. Nach der Unterschriftensammlung für die erste Stufe des Volksbegehrens hatte der Senat das Verfahren mit der Begründung gestoppt, eine Offenlegung verstoße gegen das Grundgesetz. Der Verfassungsgerichtshof urteilte: Solch eine Vorabprüfung eines Volksbegehrens sei derzeit nicht möglich. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage. Erst nachdem die Unterschriften für die zweite Stufe gesammelt wurden, es eine landesweite Abstimmung gab und das Gesetz in Kraft trat, dürfe es überprüft werden.

Dies sei „unpolitisch, lebensfremd und letztlich schädlich“, kritisierte Fritz Felgentreu, rechtspolitischer Sprecher der SPD. „Ich halte eine verfassungsrechtliche Vorprüfung wie in allen Bundesländern für sinnvoll“, sagte Innensenator Ehrhart Körting (SPD). Der Linken-Abgeordnete Klaus Lederer plädierte dafür, dass der Verfassungsgerichtshof die Rechtskontrolle vorab auf Antrag des Senats durchführen soll.

Die Koalition will nun das Abstimmungsgesetz ändern. Dieses soll dann eine Rechtsgrundlage für die Vorabprüfung enthalten. KATHLEEN FIETZ