219a: Verfahren eingestellt

„Keine Strafbarkeit“ mehr bei zwei Kasseler Frauenärztinnen

Von Patricia Hecht

Das Verfahren gegen die beiden Kasseler Frauenärztinnen Natascha Nicklaus und Nora Szász wegen Verstoßes gegen den Paragrafen 219a wurde am Freitag eingestellt. Zwar sei die den Angeklagten zur Last gelegte Tat „nach bisherigem Recht“ strafbar gewesen, so das Amtsgericht Kassel. Nach neuem Recht sei aber „keine Strafbarkeit mehr gegeben“.

Der Paragraf 219a wurde im Februar reformiert, das neue Recht trat Ende März in Kraft. Zuvor hatte der Paragraf ÄrztInnen verboten, auf ihren Webseiten darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche machen. Nun verbietet er jegliche Information über die bloße Tatsache hinaus. Wie genau das neue Recht auszulegen ist, ist allerdings unklar. Erst im Juni wurden in Berlin zwei Ärztinnen wegen des Paragrafen verurteilt.

„Wir freuen uns, allerdings eingeschränkt“, sagte Nora Szász am Freitag der Presseagentur epd. Sie fordere weiter die Abschaffung des Paragrafen. Diesen Weg verfolgt die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die zum Bundesverfassungsgericht ziehen will, um den Paragrafen zu kippen. Erst am Mittwoch hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ihren Fall an das Landgericht Gießen zurückverwiesen, weil dieses noch nach alter Rechtslage geurteilt hatte. Ihr Anwalt geht davon aus, dass Hänel erneut verurteilt werden wird. Der Weg zum Bundesverfassungsgericht wird also voraussichtlich nur länger. „Kristina Hänel darf eine Ehrenrunde vor Gericht drehen, weil die Groko einen unsäglichen Kompromiss beschlossen hat“, schrieb die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Cornelia Möhring.

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