Lex Wrocklage

Europäischer Gerichtshof: 50-Stundenwoche bei der Feuerwehr rechtswidrig. 100 neue Löscher nötig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sein Urteil gesprochen: Die 1998 unter Rot-Grün eingeführte 50-Stunden-Woche bei der Hamburger Feuerwehr verstößt gegen internationales Recht. Grundsätzlich darf auch bei staatlichen Rettungskräften die Arbeitszeitnorm von 48 Stunden inklusive Bereitschaftsdienste nicht überschritten werden. „Wir prüfen zurzeit, wie die möglichen Auswirkungen der Entscheidung aufgefangen werden können“, so Innenbehördensprecher Marco Haase. Laut Gewerkschaft ver.di müssen nun den 250 klagenden Feuerwehrleuten 700 Stunden Gehalt nachgezahlt werden, rein rechnerisch müssten 100 neue LöscherInnen eingestellt werden.

Es war 1998 ein Coup des damaligen SPD-Innensenators Hartmuth Wrocklage: Im Zuge der Debatten über Innere Sicherheit und mehr Polizei kam der auf die Idee, die Arbeitszeiten bei der Feuerwehr anzuheben, um dort 175 Stellen zu sparen und diese Mittel in die Polizei zu investieren. Obwohl die Feuerwehrleute mit Aktionen auf die Straße gingen und vorm Bundesverwaltungsgericht (BVG) klagten, korrigierten Wrocklages Nachfolger Olaf Scholz (SPD), Ronald Schill, Dirk Nockemann (beide Schill-Partei) und Udo Nagel (parteilos) diese Maßnahme nicht. Das BVG rief im Rechtsstreit den EuGH zur Stellungnahme an, die nun kam.

„Ein Riesenerfolg. Ich erwarte dass das Bundesverwaltungsgericht den Spruch übernimmt“, so ver.di-Fachbereichsleiterin Sieglinde Friess. „Das Urteil zeigt, dass man Sektoren der öffentlichen Daseinsfürsorge nicht nach betriebswirtschaftlichen Kriterien organisieren kann, ohne dabei die Grundrechte der Beschäftigten und der Bevölkerung nachhaltig zu beschädigen“, so der Bundestagskandidat der „Linkspartei“, Robert Jarowoy, der in Altona gegen den ehemaligen Innensenator Scholz antritt. KAI VON APPEN